Videokonferenzsysteme
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg hat im Oktober 2021 eine neue Handreichung zu Videokonferenzsystemen mit Hinweisen zur praktischen Nutzung veröffentlicht.
Die Handreichung soll Unternehmen, Behörden und Vereine bei der Auswahl geeigneter Videokonferenz-Dienste unterstützen, einen - auf das Wesentliche beschränkten - Überblick über die rechtlichen und technischen Datenschutz-Anforderungen geben und einige gängige Anbieter beschreiben, nebst tabellarischer Übersicht mit Eigenschaften der jeweiligen Software und Dienste. Die Handreichung enthält neben praktischen Tipps und rechtlichen Rahmenbedingungen Informationen worauf zu achten ist, wenn man ein Videokonferenzsystem nutzt – datenschutzrechtlich und technisch. Zugleich werden Hinweise zu verbreiteten Videokonferenzsystemen gegeben. Diese Handreichung mit übersichtlicher Tabelle steht nun zum Download auf der Homepage des Landesbeauftragten bereit (Link s.o.).
Der LfDI gibt hier selbstverständlich keine detaillierten Hinweise zu allen möglichen Konfigurationen und Vertragsgestaltungen, die Handreichung kann aber dabei helfen, Systeme zu finden und einzurichten und datenschutzrechtliche Risiken zu reduzieren.